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04952-1004

AGB

Kfz-Günther Ehmann, Tischlerstraße 5 in 26817 Rhauderfehn überlässt/vermietet den oben stehenden Kunden, unter Anerkennung der genannten Bedingungen des Vertrages und der AGB´s den o.g. Anhänger für den oben genannten Zeitraum. Der Mieter / Kunde haftet für jeden Schaden an dem gemieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters / Kunden zurückzuführen ist.

Der Mieter / Kunde stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter / Kunden einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der gemietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter/Kunde auch für den Vermieter während der Dauer der Reparatur des beschädigten oder Ersatzbeschaffung des zerstörten Anhängers entstehenden Mietausfalls. Der Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, pauschal für die Anzahl der Tage, die 50 % der tatsächlichen Reparatur / bzw. Wiederbeschaffungsdauer ausmachen, pro Tag den Tagespreis (24 Stunden) zu verlangen. Beiden Seiten bleibt nachgelassen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden unter Beweis zu stellen.

Der Mieter/Kunde bestätigt, dass Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand, Papiere und o.g. Zubehör übernommen zu haben. Er bestätigt weiterhin, die Bedingungen / AGB´s dieses Vertrages gelesen, verstanden und durch seine Unterschrift ausdrücklich anerkannt zu haben.

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AGB´s Allgemeine Geschäftsbedingung Anhängerverleih

1.1 Übergabe

Der Kunde/Mieter erhält das Fahrzeug von Kfz-Günther Ehmann zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort. Der Anhänger wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert, damit diese von eventuellen Vorschäden unterschieden werden.

1.2 Rückgabe

Der Mieter/Kunde übergibt den von innen gesäuberten Anhänger auf dem Kfz-Günther Ehmann, Tischlerstraße 5 in 26817 Rhauderfehn zur vereinbarten Zeit. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei späterer Übergabe erhebt der Vermieter einen Zuschlag von 10,00 Euro für jede weitere angebrochene Stunde als Entschädigung für den Nachmieter. Der Zustand des Anhängers wird nach der Übergabe überprüft. Eventuelle vorhandene Schäden werden, mit bekannten Schäden anhand mit der von der Übergabe festgestellten und in Mietvertrag dokumentierten Daten, abgeglichen.

1.3 Mietpreise inkl. MwSt

Der Mietpreis ist bei der Abholung/Übergabe an den Mieter/Kunden fällig und berechnet sich nach der aktuellen Preisliste. Je überzogene angefangene Stunde: 10,00 Euro.

1.4 Haftung des Vermieters

Der Mieter haftet selbst für Schäden, Ersatz und Mietausfall.

1.5 Mindestalter

Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss seit mindestens einem Jahr in Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis der Klasse 3 oder BE sein und das 21.Lebensjahr vollendet haben. Der Führerschein mit Personalausweis ist vor der Anhängerübergabe vorzulegen.

1.6 Auslandsfahrten

Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur unter vorheriger Absprache möglich.

1.7 Reinigungsgebühren

Hat der Mieter seine Reinigungsarbeiten nicht oder nur teilweise ausgeführt, so werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,00 Euro vom Mieter erhoben.

1.8 Reservierung und Rücktritt

Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter / Kunden sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten Mietkosten zu zahlen: - acht Wochen bis 14 Tage vor Mietbeginn 25%; vierzehn bis sieben Tage vor Mietbeginn 50%; weniger als sieben Tage vor Mietbeginn 80%. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages nachzuweisen.

1.9 Schäden am Fahrzeug

Reparaturen darf der Mieter / Kunde nur nach Abstimmung mit dem Vermieter ausführen lassen. Widerrechtliche Veränderungen am Mietobjekt werden von einem Meisterbetrieb / Fachwerkstatt reguliert und dem Mieter in Rechnung gestellt.

1.10 Wetterverhältnisse

Der Mieter/Kunde muss seine Fahrweise den Wetterverhältnissen anpassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis u.a. können zum Unfall führen. Hier haftet der Mieter/Kunde für den Vermieter.

1.11 Allgemein

Der Kunde erhält das Fahrzeug im ordnungsgemäßen fahrbereiten Zustand. Er verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Das Fahrzeug wird bis zum Ablauf der festgelegten Mietzeit auf dem Hof der Kfz-Günther Ehmann, Tischlerstraße 5 in 26817 Rhauderfehn zu den angeschlagenen Öffnungszeiten übergeben.

1,12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters – 26789 Leer

1.13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.